- Ihren alten Personalausweis, Reisepass oder Kinderreisepass/Kinderausweis
(auch wenn diese Dokumente ungültig sind)
- ein aktuelles biometrietaugliches Passfoto
Bei der Antragsstellung von Jugendlichen unter 16 Jahren wird zusätzlich eine Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten benötigt (Formular siehe unter der Rubrik "Downloads/Links"). Die Anwesenheit von mindestens einem sorgeberechtigten Elternteil ist bei der Antragstellung zwingend notwendig.
für Personen ab 24 Jahre: 37,00 EUR
für Personen unter 24 Jahre: 22,80 EUR
Diese Gebühr ist bei Antragsstellung zu zahlen.
Die Gebühr kann in bar oder per Kartenzahlung entrichtet werden.
Alle alten Personalausweise behalten ihre Gültigkeit bis zum Ablaufdatum. Ein vorzeitiger Umtausch des alten Personalausweises ist aber jederzeit möglich.
Im Bürgerbüro können keine Passfotos erstellt werden!Nach der Beantragung erhalten Sie per Post ein Brief von der Bundesdruckerei mit der vorläufige 5-stellige PIN, der PUK (Personal Unblocking Key) und dem Sperrkennwort übersandt, dessen Erhalt Sie bei uns bestätigen müssen.
Ca. 2 Tage nach Erhalt des Briefes kann der Personalausweis von Ihnen abgeholt werden. Dabei müssen Sie Ihr altes Ausweisdokument vorlegen, das Sie auf Wunsch entwertet behalten können.