Personen- und Dienstleistungsverzeichnis

Personalausweis 

Unterlagen

- Ihren alten Personalausweis, Reisepass oder Kinderreisepass/Kinderausweis
  (auch wenn diese Dokumente ungültig sind)
- ein aktuelles biometrietaugliches Passfoto

Bei der Antragsstellung von Jugendlichen unter 16 Jahren wird zusätzlich eine Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten benötigt  (Formular siehe unter der Rubrik "Downloads/Links"). Die Anwesenheit von mindestens einem sorgeberechtigten Elternteil ist bei der Antragstellung zwingend notwendig.

Gebühren

für Personen ab 24 Jahre: 37,00 EUR
für Personen unter 24 Jahre: 22,80 EUR

Diese Gebühr ist bei Antragsstellung zu zahlen.

Zahlungsart

Die Gebühr kann in bar oder per Kartenzahlung entrichtet werden.

Hinweise

Alle alten Personalausweise behalten ihre Gültigkeit bis zum Ablaufdatum. Ein vorzeitiger Umtausch des alten Personalausweises ist aber jederzeit möglich.

Im Bürgerbüro können keine Passfotos erstellt werden!

Bearbeitungszeit

Nach der Beantragung erhalten Sie per Post ein Brief von der Bundesdruckerei mit der vorläufige 5-stellige PIN, der PUK (Personal Unblocking Key) und dem Sperrkennwort übersandt, dessen Erhalt Sie bei uns bestätigen müssen.

Ca. 2 Tage nach Erhalt des Briefes kann der Personalausweis von Ihnen abgeholt werden. Dabei müssen Sie Ihr altes Ausweisdokument vorlegen, das Sie auf Wunsch entwertet behalten können.