Seit dem 1. November 2010 hat der neue Personalausweis im Scheckkartenformat den bisherigen Personalausweis abgelöst.
Der neue Personalausweis verfügt über einen elektronischen Identitätsnachweis (auch eID- oder Online-Ausweisfunktion genannt), mit dem sich Bürgerinnen und Bürger in Zukunft schneller und verlässlicher z. B. gegenüber Internetanbietern ausweisen können. Außerdem besteht die Möglichkeit die Fingerabdrücke auf den Personalausweis aufnehmen zu lassen sowie der Speicherung der elektronischen Signatur.
Ab dem 16. Lebensjahr besteht Ausweispflicht. Bereits vor Vollendung des 16. Lebensjahres können Personalausweise ohne Online-Ausweisfunktion beantragt werden.
Die Gültigkeit von Personalausweisen beträgt 10 Jahre, bei Personen unter 24 Jahren 6 Jahre.
Einen Personalausweis beantragen Sie bitte persönlich bei der Meldebehörde Ihres Hauptwohnsitzes.
Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Online Terminvereinbarung über die Homepage der Stadt Lichtenau www.lichtenau.de möglich.
Montag bis Freitag 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Montag und Dienstag 13.30 Uhr bis 16.30 Uhr
Donnerstag 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr
Terminvereinbarungen sind zudem online über die Homepage: www.lichtenau.de möglich
Unterlagen
- Ihren alten Personalausweis, Reisepass oder Kinderreisepass/Kinderausweis (auch wenn diese Dokumente ungültig sind) - ein aktuelles biometrietaugliches Passfoto
Bei der Antragsstellung von Jugendlichen unter 16 Jahren wird zusätzlich eine Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten benötigt (Formular siehe unter der Rubrik "Downloads/Links"). Die Anwesenheit von mindestens einem sorgeberechtigten Elternteil ist bei der Antragstellung zwingend notwendig.
Gebühren
für Personen ab 24 Jahre: 37,00 EUR für Personen unter 24 Jahre: 22,80 EUR
Diese Gebühr ist bei Antragsstellung zu zahlen.
Zahlungsart
Die Gebühr kann in bar oder per Kartenzahlung entrichtet werden.
Hinweise
Alle alten Personalausweise behalten ihre Gültigkeit bis zum Ablaufdatum. Ein vorzeitiger Umtausch des alten Personalausweises ist aber jederzeit möglich.
Im Bürgerbüro können keine Passfotos erstellt werden!
Bearbeitungszeit
Nach der Beantragung erhalten Sie per Post ein Brief von der Bundesdruckerei mit der vorläufige 5-stellige PIN, der PUK (Personal Unblocking Key) und dem Sperrkennwort übersandt, dessen Erhalt Sie bei uns bestätigen müssen.
Ca. 2 Tage nach Erhalt des Briefes kann der Personalausweis von Ihnen abgeholt werden. Dabei müssen Sie Ihr altes Ausweisdokument vorlegen, das Sie auf Wunsch entwertet behalten können.