Nachdem Sie Ihren Personalausweis beantragt haben, erhalten Sie per Post eine vorläufige 5-stellige PIN zusammen mit der PUK (Personal Unblocking Key) und dem Sperrkennwort.
PIN
Sobald der Ausweis vorliegt, muss die vorläufige 5-stellige PIN durch eine individuelle 6-stellige PIN ersetzt werden. Dies können Sie zu Hause mithilfe eines geeigneten Lesegeräts oder im Einwohneramt bei der Abholung des Ausweises gebührenfrei vornehmen.
Weitere Änderungen (z. B. PIN vergessen) sind jederzeit und unbegrenzt oft möglich. Beim Einwohneramt wird hierfür eine Gebühr erhoben. (siehe unter "Gebühren")
PUK
Wenn die PIN dreimal falsch eingeben wurde, wird die Online-Funktion aus Sicherheitsgründen blockiert. Die PUK dient dazu, diese Blockierung aufzuheben.
Sperrkennwort
Das Sperrkennwort benötigen Sie zur Sperrung Ihres Personalausweises im Verlustfall. Nähere Informationen zur Sperrung finden Sie unter "Ähnliche Dienstleistungen".