Für die Beantragung der Genehmigung ist ein schriftlicher Antrag sowie eine Kopie des Zeitvertrages vom Versorgungsunternehmen erforderlich.
Kleinere Arbeitsstellen sind Baustellen, die
- von kürzerer Dauer (i.d.R. Tagesarbeitsstellen) sind und
- an Straßen mit geringer Verkehrsstärke liegen,
d.h. innerhalb der geschlossenen Ortschaft, mit
max. 50 km/h zulässiger Höchstgeschwindigkeit und
max. einer Fahrspur pro Richtung sowie
max. 30 m Baustellenlänge.
Der Antrag ist mindestens 2 Wochen vor der Baumaßnahme zu stellen.