Wenn Sie aufgrund eines Zeitvertrages für ein Versorgungsunternehmen tätig sind und regelmäßig kleinere Arbeitsstellen am Fahrbahnrand, auf einem Park- oder Seitenstreifen oder auf Fuß- oder Radwegen durchführen, können Sie einen Antrag auf Durchführung des vereinfachten Verfahrens stellen.
Bei dem vereinfachten Verfahren erhalten Sie eine Genehmigung zur Sicherung von Arbeitsstellen auf Straßen. Die einzelnen Arbeitstellen sind dann von Ihnen jeweils 3 Tage vor Durchführung der Arbeiten mit einem Vorschlag auf die Baustellenabsicherung anzumelden.