Wenn Sie aufgrund eines Zeitvertrages für ein Versorgungsunternehmen tätig sind und regelmäßig kleinere Arbeitsstellen am Fahrbahnrand, auf einem Park- oder Seitenstreifen oder auf Fuß- oder Radwegen durchführen, können Sie einen Antrag auf Durchführung des vereinfachten Verfahrens stellen.
Bei dem vereinfachten Verfahren erhalten Sie eine Genehmigung zur Sicherung von Arbeitsstellen auf Straßen. Die einzelnen Arbeitstellen sind dann von Ihnen jeweils 3 Tage vor Durchführung der Arbeiten mit einem Vorschlag auf die Baustellenabsicherung anzumelden.
Für die Beantragung der Genehmigung ist ein schriftlicher Antrag sowie eine Kopie des Zeitvertrages vom Versorgungsunternehmen erforderlich.
Kleinere Arbeitsstellen sind Baustellen, die
- von kürzerer Dauer (i.d.R. Tagesarbeitsstellen) sind und
- an Straßen mit geringer Verkehrsstärke liegen,
d.h. innerhalb der geschlossenen Ortschaft, mit
max. 50 km/h zulässiger Höchstgeschwindigkeit und
max. einer Fahrspur pro Richtung sowie
max. 30 m Baustellenlänge.
Der Antrag ist mindestens 2 Wochen vor der Baumaßnahme zu stellen.