Personen- und Dienstleistungsverzeichnis

Parkverstoß (Verwarnung) 

Beschreibung

Die Einhaltung der Parkvorschriften wird im Stadtgebiet durch hauptamtliche Überwachungskräfte der Stadt Lichtenau kontrolliert. Bei dabei festgestellten Parkverstößen erfolgt die Einleitung eines Verkehrsordnungswidrigkeiten-Verfahrens. Dabei wird i.d.R. eine schriftliche Verwarnung am betroffenen Kraftfahrzeug hinterlassen. Diese enthält neben einer Zahlungsaufforderung hinsichtlich des erhobenen Verwarnungsgeldes die Angabe aller tatrelevanten Daten. Die Fahrzeugführerin bzw. der Fahrzeugführer wird dadurch in die Lage versetzt, durch sofortige Zahlung des Verwarnungsgeldes zu einer schnellen, unbürokratischen und kostengünstigen Ahndung des Parkverstoßes beizutragen und den Erlass eines mit weiteren Gebühren und Auslagen verbundenen Bußgeldbescheides zu vermeiden.

Gebühren/Kosten
Die Höhe der Verwarnungsgelder ist im bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog für Verkehrsordnungswidrigkeiten festgelegt und steht nicht im Ermessen der städtischen Überwachungskräfte bzw. der Sachbearbeitung des Fachbereich 5.

Verwarngelder für Halt- und Parkverstöße werden zwischen 5,00 EUR und 35,00 EUR erhoben. Die Höhe ist abhängig von der Art und der Dauer des Verstoßes. Eine durch den Parkverstoß eingetretene Verkehrsbehinderung führt zu einer Erhöhung des Verwarngeldes.

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Adresse

Anschrift

Stadtverwaltung Lichtenau
Lange Straße 39
33165 Lichtenau

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Erreichbarkeit / ÖPNV

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr Montag und Dienstag 13.30 Uhr bis 16.30 Uhr Donnerstag 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr Terminvereinbarungen sind zudem online über die Homepage: www.lichtenau.de möglich