Personen- und Dienstleistungsverzeichnis

Parkverstoß (Verwarnung) 

Bearbeitungszeit

Die schriftliche Verwarnung wird zeitnah zum festgestellten Parkverstoß an die Fahrzeughalterin bzw. den Fahrzeughalter versandt. Dabei erfolgt der Versand an die Anschrift, die zum Tatzeitpunkt aktuell bei der zuständigen Zulassungsbehörde erfasst ist.

Für den Fall, dass die Fahrzeughalterin bzw. der Fahrzeughalter zum Tatzeitpunkt das Fahrzeug nicht geführt hat, enthält die schriftliche Verwarnung Hinweise auf das Verfahren zur Fahrerbenennung.