Bei dem Anschluss Ihrer geplanten Zufahrten an öffentliche Straßen beachten Sie bitte folgende Hinweise:
- Private Zufahrten müssen an die Höhe der öffentliche Straße angepasst werden. In Neubaugebieten sind die Straßen zunächst nur provisorisch hergestellt.
- Jedem Straßenanlieger wird eine Grundstückszufahrt von maximal 5,00 m Breite gewährt.
Montag und Dienstag 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Mittwoch 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Freitag 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
In der Mittagszeit (12.00 Uhr bis 13.30 Uhr) nach Absprache!
Hinweise
Bordsteinabsenkungen an bestehenden Straßen für neu geplante Grundstückzufahrten sind ebenfalls über eine Sondergenehmigung zu erwirken (siehe unten unter "ähnliche Dienstleistungen").