Bei dem Anschluss Ihrer geplanten Zufahrten an öffentliche Straßen
beachten Sie bitte folgende Hinweise:
- Private Zufahrten müssen an die Höhe der öffentliche Straße angepasst werden.
In Neubaugebieten sind die Straßen zunächst nur provisorisch hergestellt.
- Jedem Straßenanlieger wird eine Grundstückszufahrt von maximal 5,00 m Breite gewährt.
montags bis freitags:
08.00 – 12.00 Uhr
montags
13.30 – 16.00 Uhr
donnerstags:
13.30 – 18.00 Uhr