Das deutsche Namensrecht eröffnet die Möglichkeit den Vor- oder Familiennamen aus persönlichen Gründen zu ändern.
Gründe für die Änderung eines Namens nach dem Namensänderungsgesetz können z. B. sein: - anstößige oder lächerlich klingende Namen - "belastete" Namen - unterschiedliche Namensführungen bei Pflege- und Stiefkindern - Schwierigkeiten in der Schreibweise eines Familiennamens - schwierige ausländische Namen
Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Online Terminvereinbarung über die Homepage der Stadt Lichtenau www.lichtenau.de möglich.
Montag bis Freitag 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Montag und Dienstag 13.30 Uhr bis 16.30 Uhr
Donnerstag 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr
Terminvereinbarungen sind zudem online über die Homepage: www.lichtenau.de möglich
Unterlagen
- Ausweispapier (Personalausweis/Reisepass/Kinderausweis) - Geburtseintrag (beim Standesamt des Geburtsortes zu beantragen) - Einkommensnachweise - ggf. Familienbuch (falls verheiratet) - ggf. Scheidungsurteil (falls geschieden) - ggf. Sorgerechtsnachweis - Führungszeugnis (persönlich im Einwohneramt zu beantragen) - vormundschaftsgerichtliche Anhörung (soweit sich die Namensänderung auf eine Person zwischen dem 16. - 18. Lebensjahr bezieht) - Gebührenbelehrung
Der Antrag muss unter Vorlage der Originalpapiere im Einwohneramt p e r s ö n l i c h abgegeben werden.
Gebühren
Der gesetzliche Gebührenrahmen beträgt für Familiennamensänderung 2,50 EUR - 1.022,00 EUR Vornamensänderung 2,50 EUR - 255,00 EUR, je nach Verwaltungsaufwand und Höhe des Einkommens. Die Gebühr wird durch den Kreis Paderborn als Entscheidungsbehörde festgesetzt.
Hinweise
Bei Namesänderungen im Zusammenhang mit Eheschließungen, Ehescheidungen oder Namenserteilungen für Kinder wenden Sie sich bitte an das Standesamt Paderborn.