Personen- und Dienstleistungsverzeichnis

Namensänderung - behördlich 

Beschreibung

Das deutsche Namensrecht eröffnet die Möglichkeit den Vor- oder Familiennamen aus persönlichen Gründen zu ändern.

Gründe für die Änderung eines Namens nach dem Namensänderungsgesetz können z. B. sein:
- anstößige oder lächerlich klingende Namen
- "belastete" Namen
- unterschiedliche Namensführungen bei Pflege- und Stiefkindern
- Schwierigkeiten in der Schreibweise eines Familiennamens
- schwierige ausländische Namen

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Adresse

Anschrift

Bürgerbüro
Lange Straße 39
33165 Lichtenau

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Hinweise

Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Online Terminvereinbarung über die Homepage der Stadt Lichtenau www.lichtenau.de möglich.

Erreichbarkeit / ÖPNV

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr Montag und Dienstag 13.30 Uhr bis 16.30 Uhr Donnerstag 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr Terminvereinbarungen sind zudem online über die Homepage: www.lichtenau.de möglich