Wir stellen Ihnen auf Wunsch eine Meldebescheinigung aus, wenn Sie in Lichtenau mit einer Wohnung gemeldet sind.
Die Meldebescheinigung enthält Ihre persönlichen Meldezeiten.
- Personalausweis oder Reisepass
Bitte stellen Sie im Bedarfsfall eine Vollmacht aus.
Die Gebühr für eine Meldebescheinigung beträgt 9,00 EUR.
Gebührenfrei sind Meldebescheinigungen in folgenden Angelegenheiten:
- Zahlung von Ruhegehältern, Witwen- und Waisengeldern, Krankengeldern, Unterstützungen und dgl. aus öffentlichen und privaten Kassen, Leistungen der Versorgungsämter
- zur Vorlage bei der Stiftung für Hochschulzulassung (SfH) zum Zwecke der Studienplatzvergabe
- zur Vorlage bei Schulen und Hochschulen
- zur Vorlage bei der Finanzverwaltung und der Arbeitsverwaltung
(Agentur für Arbeit, Jobcenter, Familienkasse)
- zur Vorlage bei den Dienststellen der Stadt Paderborn
Die Zahlung kann erfolgen:
- in bar,
- per Kartenzahlung oder
- durch Überweisung auf ein Konto der Sparkasse Paderborn-Detmold, IBAN: DE27 4765 0130 0052 0002 88, BIC: WELADE3LXXX,
Volksbank Paderborn-Höxter-Detmold, IBAN: DE49 4726 0121 0460 0038 00, BIC: DGPBDE3MXXX
Name | Telefon | E‑Mail |
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Frau Anja Benstein | 05295 89- 50 | |
Frau Elisabeth Drabe | 05295 89-50 | |
Frau Silke Siepmann | 05295 89-50 |