Die Gebühr für eine Meldebescheinigung beträgt 9,00 EUR.
Gebührenfrei sind Meldebescheinigungen in folgenden Angelegenheiten:
- Zahlung von Ruhegehältern, Witwen- und Waisengeldern, Krankengeldern, Unterstützungen und dgl. aus öffentlichen und privaten Kassen, Leistungen der Versorgungsämter
- zur Vorlage bei der Stiftung für Hochschulzulassung (SfH) zum Zwecke der Studienplatzvergabe
- zur Vorlage bei Schulen und Hochschulen
- zur Vorlage bei der Finanzverwaltung und der Arbeitsverwaltung
(Agentur für Arbeit, Jobcenter, Familienkasse)
- zur Vorlage bei den Dienststellen der Stadt Paderborn