Bei persönlicher Antragsstellung:
- Personalausweis oder Reisepass
- schriftlicher formloser Antrag bei Beantragung durch Dritte
Bei schriflicher Antragsstellung:
- formloser Antrag
- Zahlungsnachweis (siehe unter der Rubrik "Zahlungsart")
Die Gebühren betragen 13,00 EUR.
Gebührenbefreiung bzw. -ermäßigung
Wegen Mittellosigkeit für Empfänger von
- Arbeitslosengeld II,
- Hilfe zum Lebensunterhalt,
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung,
- Schüler-BAföG,
- BAföG für Studierende,
- Berufsausbildungsbeihilfe, wenn Nachweis erbracht wird.
Wegen besonderen Verwendungszwecks, z.B. ehrenamtliche Tätigkeit in einer gemeinnützigen Einrichtung (AWO, Caritas, DLRG, Freiwillige Feuerwehr, DRK etc.),
Keine Gebührenbefreiung bei Zahlung einer Aufwandsentschädigung!
(Nachweis durch Bescheid; die Entscheidung trifft das Bundesamt für Justiz in Bonn)
Die Zahlung kann erfolgen:
- in bar oder per Kartenzahlung (bei persönlicher Vorsprache
bzw. Antragstellung durch Dritte),
- per Verrechnungsscheck oder
- durch Überweisung auf ein Konto der Stadt Lichtenau:
Sparkasse Paderborn-Detmold, IBAN: DE27 4765 0130 0052 0002 88, BIC: WELADE3LXXX,
Volksbank Paderborn-Höxter-Detmold, IBAN: DE49 4726 0121 0460 0038 00, BIC: DGPBDE3MXXX
Es gibt zwei Arten von Führungszeugnissen:
- Belegart N = für private Zwecke
- Belegart O = zur Vorlage bei einer Behörde
Bei der Belegart O sollten Sie die genaue Anschrift der Behörde, des Amtes bzw. der Sachbearbeitung, das Aktenzeichen sowie den Verwendungszweck angeben, da das Führungszeugnis in diesem Fall direkt an die zuständige Behörde übersandt wird.
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