Die Gebühren betragen 13,00 EUR.
Gebührenbefreiung bzw. -ermäßigung
Wegen Mittellosigkeit für Empfänger von
- Arbeitslosengeld II,
- Hilfe zum Lebensunterhalt,
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung,
- Schüler-BAföG,
- BAföG für Studierende,
- Berufsausbildungsbeihilfe, wenn Nachweis erbracht wird.
Wegen besonderen Verwendungszwecks, z.B. ehrenamtliche Tätigkeit in einer gemeinnützigen Einrichtung (AWO, Caritas, DLRG, Freiwillige Feuerwehr, DRK etc.),
Keine Gebührenbefreiung bei Zahlung einer Aufwandsentschädigung!
(Nachweis durch Bescheid; die Entscheidung trifft das Bundesamt für Justiz in Bonn)