Eine Anmeldung der Eheschließung kann nur bei dem Standesamt erfolgen, in dessen Bezirk einer der Verlobten mit Haupt- oder Nebenwohnsitz gemeldet ist. Bei unterschiedlichen Wohnsitzen haben die Verlobten daher die Wahlmöglichkeit, bei welchem Standesamt die Anmeldung vorgenommen wird. Die Anmeldung kann grundsätzlich nur von beiden Verlobten gemeinsam vorgenommen werden.
Die Anmeldung der Eheschließung kann frühestens 6 Monate vor dem beabsichtigten Termin der standesamtlichen Trauung erfolgen. Die Geltungsdauer kann - z. B. bei Auslandsbeteiligung - jedoch auch kürzer sein.
Trauungen werden im Lichtenauer Rathaus, in der Orangerie der Klosteranlage Dalheim, im historischen Spieker in Atteln, im Heimathaus Kleinenberg sowie in der Mühle Böhner in Iggenhausen angeboten. Trauungen werden auch an jedem ersten Samstag im Monat von 10.00 Uhr bis 14.00 Uhr durchgeführt.
Telefon | 05295 89-50 |
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