Da jede Anmeldung zur Eheschließung individuell ist, kann keine allgemeingültige Aussage getroffen werden. Deshalb ist es sinnvoll, sich möglichst frühzeitig beim Standesamt zu informieren, welche Unterlagen benötigt werden.
Bei Eheschließungen mit Auslandsbezug empfehlen wir, sich ggf. bereits 1 Jahr vor der beabsichtigen Eheschließung beim Standesamt beraten zu lassen. Der Auslandsbezug liegt u. a. vor:
- ein oder beide Partner besitzen eine ausländische Staatsangehörigkeit
- Personenstandsurkunden sind im Ausland zu beschaffen
- eine/mehrere Vorehe/n wurde/n im Ausland geschieden
Die Beratung kann grundsätzlich telefonisch oder bei persönlicher Vorsprache erfolgen. Bei Vorliegen einer ausländischen Staatsangehörigkeit bei einem der Verlobten ist eine persönliche Vorsprache zur Beratung beim Standesamt unter Vorlage des ausländischen Reisepasses im Original oder in Ablichtung erforderlich.
Die Gebühr muss teilweise in bar oder per Überweisung entrichtet werden.