Eine Anmeldung der Eheschließung kann nur bei dem Standesamt erfolgen, in dessen Bezirk einer der Verlobten mit Haupt- oder Nebenwohnsitz gemeldet ist. Bei unterschiedlichen Wohnsitzen haben die Verlobten daher die Wahlmöglichkeit, bei welchem Standesamt die Anmeldung vorgenommen wird. Die Anmeldung kann grundsätzlich nur von beiden Verlobten gemeinsam vorgenommen werden.
Die Anmeldung der Eheschließung kann frühestens 6 Monate vor dem beabsichtigten Termin der standesamtlichen Trauung erfolgen. Die Geltungsdauer kann - z. B. bei Auslandsbeteiligung - jedoch auch kürzer sein.
Trauungen werden im Lichtenauer Rathaus, in der Orangerie der Klosteranlage Dalheim, im historischen Spieker in Atteln, im Heimathaus Kleinenberg sowie in der Mühle Böhner in Iggenhausen angeboten. Trauungen werden auch an jedem ersten Samstag im Monat von 10.00 Uhr bis 14.00 Uhr durchgeführt.
Telefon | 05295 89-50 |
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Da jede Anmeldung zur Eheschließung individuell ist, kann keine allgemeingültige Aussage getroffen werden. Deshalb ist es sinnvoll, sich möglichst frühzeitig beim Standesamt zu informieren, welche Unterlagen benötigt werden.
Bei Eheschließungen mit Auslandsbezug empfehlen wir, sich ggf. bereits 1 Jahr vor der beabsichtigen Eheschließung beim Standesamt beraten zu lassen. Der Auslandsbezug liegt u. a. vor:
- ein oder beide Partner besitzen eine ausländische Staatsangehörigkeit
- Personenstandsurkunden sind im Ausland zu beschaffen
- eine/mehrere Vorehe/n wurde/n im Ausland geschieden
Die Beratung kann grundsätzlich telefonisch oder bei persönlicher Vorsprache erfolgen. Bei Vorliegen einer ausländischen Staatsangehörigkeit bei einem der Verlobten ist eine persönliche Vorsprache zur Beratung beim Standesamt unter Vorlage des ausländischen Reisepasses im Original oder in Ablichtung erforderlich.
Die Gebühr muss teilweise in bar oder per Überweisung entrichtet werden.
Name | Telefon | E‑Mail |
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Frau Anja Benstein | 05295 89- 50 | |
Frau Elisabeth Drabe | 05295 89-50 | |
Frau Silke Siepmann | 05295 89-50 |