Eine Befreiung von der Ausweispflicht kann beantragt werden, wenn Personen voraussichtlich
- dauerhaft im Krankenhaus, Pflegeheim oder ähnl. Einrichtung untergebracht sind
- dauerhaft häuslich gepflegt werden
- dauerhaft aufgrund von Behinderung/Erkrankung nicht in der Öffentlichkeit sind.
Den abgelaufenen Ausweis bitte zu Ausweisungszwecken gut aufbewahren!