Eine Befreiung von der Ausweispflicht kann beantragt werden, wenn Personen voraussichtlich
- dauerhaft im Krankenhaus, Pflegeheim oder ähnl. Einrichtung untergebracht sind - dauerhaft häuslich gepflegt werden - dauerhaft aufgrund von Behinderung/Erkrankung nicht in der Öffentlichkeit sind.
Den abgelaufenen Ausweis bitte zu Ausweisungszwecken gut aufbewahren!
Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Online Terminvereinbarung über die Homepage der Stadt Lichtenau www.lichtenau.de möglich.
Montag bis Freitag 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Montag und Dienstag 13.30 Uhr bis 16.30 Uhr
Donnerstag 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr
Terminvereinbarungen sind zudem online über die Homepage: www.lichtenau.de möglich
Unterlagen
Der Befreiungsantrag kann formlos gestellt werden. Antragsberechtigt ist auch ein Vertreter (z.B. Verwandter), Betreuer oder Bevollmächtigter. Ein Nachweis durch Betreuungsurkunde/Vertretungsvollmacht ist beizufügen. Ein Attest vom Arzt kann, wenn vorhanden, als Nachweis beigefügt werden.
Hinweise
- Befreiung wird im Meso erfasst
- keine formelle Befreiungsbestätigung vom Einwohneramt
- auf Wunsch kann einen formlose Bestätigung ausgestellt werden, die aber nicht den alten Ausweis verlängert (keine rechtl. Wertigkeit)
Im Bürgerbüro können keine Passfotos erstellt werden!