Der Befreiungsantrag kann formlos gestellt werden. Antragsberechtigt ist auch ein Vertreter (z.B. Verwandter), Betreuer oder Bevollmächtigter. Ein Nachweis durch Betreuungsurkunde/Vertretungsvollmacht ist beizufügen.
Ein Attest vom Arzt kann, wenn vorhanden, als Nachweis beigefügt werden.