Personen- und Dienstleistungsverzeichnis

Personalausweis (Freistellung) 

Unterlagen

Der Befreiungsantrag kann formlos gestellt werden. Antragsberechtigt ist auch ein Vertreter (z.B. Verwandter), Betreuer oder Bevollmächtigter. Ein Nachweis durch Betreuungsurkunde/Vertretungsvollmacht ist beizufügen.
Ein Attest vom Arzt kann, wenn vorhanden, als Nachweis beigefügt werden.

Hinweise

- Befreiung wird im Meso erfasst - keine formelle Befreiungsbestätigung vom Einwohneramt - auf Wunsch kann einen formlose Bestätigung ausgestellt werden, die aber nicht den alten Ausweis verlängert (keine rechtl. Wertigkeit) Im Bürgerbüro können keine Passfotos erstellt werden!