Welche Unterlagen bei der Anmeldung vorzulegen sind, hängt von den persönlichen Verhältnissen der Beteiligten ab. Bitte erkundigen Sie sich deshalb frühzeitig vor der Anmeldung, welche Unterlagen Sie beschaffen müssen. Ihre Ansprechpartner finden Sie weiter unten benannt, die Sie auch über die Möglichkeit der Namensführung in der Partnerschaft beraten.
Bei Lebenspartnerschaften mit Auslandsbezug empfehlen wir, sich ggf. bereits 1 Jahr vor der beabsichtigten Lebenspartnerschaft beim Standesamt beraten zu lassen.
- Anmeldung bei deutschen Lebenspartnern 40,00 EUR
- Anmeldung bei einem/zwei ausländischen Lebenspartnern 66,00 EUR
- Gebühren für Urkunden (erste/jede weitere gleiche Urkunde) 10,00 EUR/5,00 EUR
Die Gebühr kann in bar oder per EC-Kartenzahlung entrichtet werden.
Wann finden Lebenspartnerschaftszeremonien statt?
dienstags von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr,
freitags von 09.00 Uhr bis 14.30 Uhr
Lebenspartnerschaftszeremonien dienstags und freitags
Diese Termine finden im Trauzimmer des Standesamtes im historischen Rathaus statt.
Lebenspartnerschaftszeremonien an Samstagen
Es werden grundsätzlich jeden 1. Samstag im Monat (in den Monaten März bis Dezember) Termine angeboten. In den Monaten November und Dezember finden die Zeremonien im historischen Rathaus in Paderborn statt, von März bis Oktober im "Fürstbischöflichen Speisezimmer" (kleiner Spiegelsaal) des Schlosses im Stadtteil Schloß Neuhaus. Da die Termine mit anderen Veranstaltungen im Schloss zu koordinieren sind, bieten wir entsprechend der zur Verfügung stehenden Räumlichkeiten statt des 1. Samstags im Monat ggf. andere Termine an. Bei Interesse an einem Termin zur Begründung Ihrer Lebenspartnerschaft an einem Samstag im Schloss wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter/innen des Standesamtes (siehe unter der Rubrik "Ansprechpartner").
Für Termine an Samstagen wird eine Zusatzgebühr in Höhe von 146,00 EURO pro Zeremonie erhoben.
Terminreservierungen
Um rechtzeitig mit den Vorbereitungen beginnen zu können, besteht die Möglichkeit, einen Termin zur Begründung der Lebenspartnerschaft "vorreservieren" zu lassen. Verbindlich werden diese Termine aber erst durch die Anmeldung zur Lebenspartnerschaft, die frühestens 6 Monate vor dem Termin der Zeremonie erfolgen kann.
Sie können auch vorab in unserem Traukalender nachschauen, ob Ihr Wunschtermin zur Verfügung steht. (Den Traukalender können Sie unter der Rubrik "Ähnliche Dienstleistungen" weiter unten auf dieser Seite abrufen.)
WEB-Cam-Service
Sie möchten Verwandten, Freunden und Bekannten, die nicht vor Ort dabei sein können, die Gelegenheit geben, an Ihrer Zeremonie teilzunehmen? Dann übertragen Sie doch die Bilder ins Internet. Fragen Sie nach unserem WEB-Cam-Service. (Weiter Informationen zum WEB-Cam-Service finden Sie unter der Rubrik "Ähnliche Dienstleistungen" weiter unten auf dieser Seite.)
Trauzeugen
Die Mitwirkung von Trauzeugen ist nicht mehr erforderlich. Auf Wunsch können jedoch ein oder zwei Trauzeugen angegeben werden. Die Trauzeugen müssen volljährig sein und haben sich durch einen gültigen Personalausweis oder Reisepass auszuweisen.
Dolmetscher
Ist mindestens einer der Lebenspartner/innen der deutschen Sprache nicht ausreichend mächtig, ist sowohl zur Anmeldung der Lebenspartnerschaft als auch für die Zeremonie ein Dolmetscher mitzubringen.
Versteht ein Trauzeuge die deutsche Sprache nicht, so ist für ihn für die Zeremonie ebenfalls ein Dolmetscher zu stellen.
Dolmetschen kann jede Person, die volljährig, nicht mit den Beteiligten verwandt ist und beide Sprachen beherrscht. Auch der Dolmetscher hat sich durch ein gültiges Ausweisdokument zu legitimieren. Im Einzelfall kann die Inanspruchnahme eines vereidigten/gerichtlich zugelassenen Dolmetschers verlangt werden.
Informationen hierzu erhalten Sie von Ihrem Ansprechpartner im Standesamt.
Name | Telefon | E‑Mail |
---|---|---|
Frau Anja Benstein | 05295 89- 50 | |
Frau Elisabeth Drabe | 05295 89-50 | |
Frau Silke Siepmann | 05295 89-50 |