Beschreibung
Seit dem 01.08.2001 konnten zwei gleichgeschlechtliche Partner eine Lebenspartnerschaft begründen.
Eine offizielle Heirat ist für gleichgeschlechtliche Partner in Deutschland seit dem 01.10.2017 möglich.
Eine Umwandlung von einer Lebenspartnerschaft in eine Ehe erfolgt aber erst, wenn beide Partner die Änderung in eine Ehe beantragen.
Lebenspartnerschaften können nicht mehr begründet werden.
Bereits eingetragene Lebenspartnerschaften bleiben aber bestehen, wenn die Betroffenen keine Umwandlung in eine Ehe beantragen.
Adresse
Anschrift
Bürgerbüro
Lange Straße 39
33165
Lichtenau
Hinweise
Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Online Terminvereinbarung über die Homepage der Stadt Lichtenau www.lichtenau.de möglich.
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Montag und Dienstag 13.30 Uhr bis 16.30 Uhr
Donnerstag 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr
Terminvereinbarungen sind zudem online über die Homepage: www.lichtenau.de möglich