Personalausweis oder Reisepass sowie eine Eheurkunde.
Bei Wiederannahme eines früheren Namens muss die Auflösung der Ehe nachgewiesen werden (z. B. durch die beglaubigte Abschrift des Familienbuches bzw. eine Eheurkunde mit Vermerk über die Auflösung der Ehe, durch Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk oder Sterbeurkunde des Ehegatten). Wenn Ihr Ehe-/Heiratsregister in Paderborn geführt wird, benötigen Sie nur Ihren Personalausweis oder Reisepass.
Die Gebühr für jede Namenserklärung beträgt 21,00 EUR.
Die Gebühr kann in bar oder per EC-Kartenzahlung entrichtet werden.
Namensänderungen für Kinder
Nach der Beurkundung der Geburt eines Kindes bestehen Möglichkeiten der Änderung des Familiennamens, z.B. durch nachträgliche Eheschließung der Eltern, durch spätere Begründung der gemeinsamen Sorge der Eltern, bei Namensänderung der Eltern oder durch Namenserteilung durch einen Elternteil.
Sonstige Namensänderungen
- Erklärung zur Vor- und Familiennamensführung von Vertriebenen und Spätaussiedlern sowie deren Abkömmlingen und Ehegatten nach § 94 BVFG (Bundesvertriebengesetz); gebührenfrei
- Erklärung zur Angleichung eines nach ausländischem Recht erworbenen Namens, wenn sich der Name fortan nach deutschem Recht richtet nach Artikel 47 EGBGB (Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch); gebührenfrei