Personen- und Dienstleistungsverzeichnis

Baulastenverzeichnis 

Unterlagen

Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis können persönlich, telefonisch oder schriftlich durch einen formloser Antrag (per Post, Fax oder Email) erteilt werden.
Hierfür werden Angaben zum Grundstück (Gemarkung, Flur, Flurstück, Straße und Hausnummer) benötigt!

Gebühren

Mündliche Auskünfte zu den Baulasten sind gebührenfrei.

Es kann auch eine schriftliche Bescheinigung ausgestellt werden:
- keine Baulast vorhanden: 10,00 EUR pro Grundstück (=Flurstück)
- Baulast vorhanden: 50,00 EUR pro Grundstück

Bei schriftlichen Auskünften zu mehreren Grundstücken mit einer Baulast beträgt die Gebühr jedoch max. 150,00 EUR.
Hierzu ergeht dann ein Gebührenbescheid.

- Eintragung einer Baulast 50,00 - 250,00 EUR
- Löschung einer Baulast 50,00 EUR

Zahlungsart

Die Zahlung erfolgt per Überweisung (lt. Gebührenbescheid)

Rechtsgrundlagen

§ 83 Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW)

Hinweise

Nach Antragseingang erhalten Sie nach spätestens 1 Woche eine schriftliche Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis.