Grundstückseigentümer können durch eine Erklärung gegenüber der Bauaufsichtsbehörde Baulasten auf ihre Grundstücke übernehmen. Die Baulast ruht als öffentliche Last auf dem Grundstück und erhält als Ordnungsmerkmal eine Nummer. Das Baulastenverzeichnis wird von der Bauaufsichtsbehörde geführt.
Sinn und Zweck einer Baulast ist es, ein bestimmtes –öffentlich –rechtlichen Vorschriften- widersprechendes Bauvorhaben genehmigungsfähig zu machen. Die Baulast soll somit die Voraussetzungen für eine Baugenehmigung schaffen und ist somit grundsätzlich vorhabenbezogen.
Die Verpflichtung zur Übernahme einer Baulast ist öffentlich-rechtlicher Natur, häufig findet aber parallel eine privatrechtliche Absicherung statt. Eine zivilrechtliche Absicherung bedarf es aber zur Wirksamkeit der Baulast nicht.
Beim Kauf eines Grundstücks oder einer Immobilie kann es wichtig sein, zu wissen inwieweit diese durch die Eintragung von Baulasten belastet sind. Hierzu ist eine schriftliche Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis möglich. Hierzu ist das berechtigte Interesse nachzuweisen. Der Antrag ist formlos beim Kreis Paderborn zu stellen