Personen- und Dienstleistungsverzeichnis

Ausnahmegenehmigung für individuelle Zwecke 

Unterlagen

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Gebühren

Im Regelfall wird eine Gebühr erhoben. Entsprechend der Allgemeinen Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Lichtenau wird ein Betrag in Höhe von 22,50 Euro je angefangener halben Stunde fällig.