Ausnahmegenehmigungen fürs Parken können für besondere individuelle Zwecke beantragt werden.
Ausnahmen
- von den Park- und Halteverboten
- von der Parkraumbewirtschaftung
- zum Befahren der Fußgängerzone außerhalb der Anlieferzeiten
z.B. bei Bau- und Umbaumaßnahmen oder Umzügen
Halteverbotsbereich
Wenn für einen Umzug ein Halteverbotsbereich in Anspruch genommen werden soll, bedarf es einer Verkehrsanordnung.