Personen- und Dienstleistungsverzeichnis

Ausnahmegenehmigung für individuelle Zwecke 

Beschreibung

Ausnahmegenehmigungen fürs Parken können für besondere individuelle Zwecke beantragt werden.

Ausnahmen
- von den Park- und Halteverboten
- von der Parkraumbewirtschaftung
- zum Befahren der Fußgängerzone außerhalb der Anlieferzeiten
   z.B. bei Bau- und Umbaumaßnahmen oder Umzügen


Halteverbotsbereich
Wenn für einen Umzug ein Halteverbotsbereich in Anspruch genommen werden soll, bedarf es einer Verkehrsanordnung.

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Adresse

Anschrift

Stadtverwaltung Lichtenau
Lange Straße 39
33165 Lichtenau

Kartenansicht

Erreichbarkeit / ÖPNV

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr Montag und Dienstag 13.30 Uhr bis 16.30 Uhr Donnerstag 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr Terminvereinbarungen sind zudem online über die Homepage: www.lichtenau.de möglich