Zur Durchführung von Arbeiten auf der öffentlichen Verkehrsfläche (Gehwege, Straßen, Fahrradwege, Parkstreifen) oder bei Arbeiten, die sich auf die öffentliche Verkehrsfläche auswirken, benötigen Sie eine Verkehrsanordnung.
Für die Beantragung benötigen Sie einen schriftliche Antrag und einen Lageplan. Das Antragsformular ist unter der Rubrik "Downloads/Links" abrufbar.
Die Gebühren sind im Fachbereich 4 zu erfragen.
Die Verkehrsanordnungen (z. B. Halteverbotsschilder) sind 3 Tage vorher aufzustellen.
Der Antrag ist mindestens 2 Wochen vor der Baumaßnahme zu stellen.
Name | Telefon | E‑Mail |
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Frau Marina Kalbhen | 05295 89-16 | |
Herr Friedhelm Weber | 05295 89-12 |