Bitte fügen Sie Ihrem Antrag folgende Unterlagen bei:
- einen Lageplan oder eine Skizze, auf dem der Abbrennplatz markiert und die umliegende Bebauung und die angrenzende Straßenführung erkennbar sind
- ggf. eine schriftliche Einverständniserklärung des Grundstückseigentümers/der Grundstückseigentümerin
Es entsteht eine Gebühr in Höhe von 40,00 EUR.
Die Anzeige bzw. der Antrag muss grundsätzlich mind. 2 Wochen vorher beim Fachbereich 4 vorliegen, damit eine rechtzeitige Bearbeitung sichergestellt ist.