Personen- und Dienstleistungsverzeichnis

Kleinfeuerwerk 

Kurzbeschreibung

Klasse II - vergleichbar mit dem Silvesterfeuerwerk

Beschreibung

Das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände der Kategorie 2 (Kleinfeuerwerk) ist grundsätzlich außerhalb von Silvester nicht zulässig.

Ordnungsbehörden dürfen unter bestimmten Voraussetzungen nur ausnahmsweise Ausnahmen von dem Abbrennverbot zulassen, etwa anlässlich bedeutender Familienfeiern. Sie benötigen dann im Regelfall sowohl für den Kauf der Feuerwerkskörper als auch für deren Abbrennen gesonderter Erlaubnisse vom Fachbereich 4 -Ordnung und Soziales-. Soweit Sie einen Pyrotechniker mit dem Feuerwerk beauftragen, genügt die Anzeige des Feuerwerks.

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Adresse

Anschrift

Stadtverwaltung Lichtenau
Lange Straße 39
33165 Lichtenau

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Erreichbarkeit / ÖPNV

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr Montag und Dienstag 13.30 Uhr bis 16.30 Uhr Donnerstag 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr Terminvereinbarungen sind zudem online über die Homepage: www.lichtenau.de möglich