Es gibt verschiedene Aufenthaltstitel:
a) Aufenthaltserlaubnis - befristet - (§ 7 AufenthG)
1. Aufenthalt aus familiären Gründen (Familiennachzug)
- Nachzug von Ehegatten
- Nachzug von Kindern
2. Aufenthalt zu Studienzwecken
3. Aufenthalt zum Zweck der Erwerbstätigkeit
- unselbstständige Beschäftigung
- selbstständige Beschäftigung
4. Aufenthalt zur beruflichen Aus- und Weiterbildung
5. Aufenthalt aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen
b) Niederlassungserlaubnis - unbefristet - (§ 9 AufenthG)
c) Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG (§ 9a AufenthG)
Darüber hinaus gibt es noch weiter Regelungen, die Ausländern im Bundesgebiet den Aufenthalt möglich machen. Sie stellen aber keinen Aufenthaltstitel dar:
- Aufenthaltsgestattung (während des Asylverfahrens)
- Aussetzung der Abschiebung (Duldung)
Weitere Informationen zu den einzelnen Aufenthaltstiteln gibt der Kreis Paderborn.