Es gibt eine gesetzliche Verankerung der Möglichkeit zur betrieblichen Aus- und Fortbildung im dualen Bildungssystem der Bundesrepublik. Eine entsprechende Aufenthaltserlaubnis können Ausländer nach Zustimmung der Bundesanstalt für Arbeit oder durch Rechtsverordnung oder zwischenstaatliche Vereinbarung erhalten.