Personen- und Dienstleistungsverzeichnis

Grundbesitzabgaben (Entwässerungsgebühren) 

Rechtsgrundlagen

Die Festsetzung der Gebühren für die Ableitung von Schmutzwasser (einschließlich Vorausleistung) und Niederschlagswasser erfolgt aufgrund der Abwassergebührensatzung der Stadt Lichtenau.

Hinweise

Bei technischen Fragen zum Entwässerungssystem wenden Sie sich bitte an die Stadtwerke Lichtenau GmbH.