Personen- und Dienstleistungsverzeichnis

Grundbesitzabgaben (Grundsteuer) 

Beschreibung

Die Grundsteuer ist neben der Gewerbesteuer die wichtigste der von den Gemeinden selbst verwalteten und individuell festgesetzten Steuern. Die Besteuerung knüpft an den Grundbesitz an.
Die Stadt Lichtenau erhebt
- Grundsteuer A und
- Grundsteuer B
Für die Feststellung der Steuerpflicht sind der vom Finanzamt Paderborn erteilte Einheitswertbescheid und der Grundsteuermessbetragsbescheid maßgebend.

Die Berechnung erfolgt durch entsprechende Grundsteuerbescheide des Fachbereichs 2.

Berechnung
Steuermessbetrag x Hebesatz der Gemeinde = Jahresgrundsteuer

                        Grundsteuer B   Grundsteuer A
Hebesatz           463 v.H.           320 v.H.

Adresse

Anschrift

Lange Straße 55
33165 Lichtenau

Postanschrift

Stadtverwaltung
33165 Lichtenau

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Hinweise

ehemalige Genossenschaft

Erreichbarkeit / ÖPNV

Öffnungszeiten

Montag und Dienstag 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr Mittwoch 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr Donnerstag 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr Freitag 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr In der Mittagszeit (12.00 Uhr bis 13.30 Uhr) nach Absprache!