Kurzbeschreibung
Nach den Bestimmungen des Wohngeldgesetzes können finanzielle Leistungen zu Unterkunftskosten in Form eines Wohngeldes an Mieter oder eines Lastenzuschusses an Haus- oder Wohnungseigentümer gezahlt werden. Wohngeld und Lastenzuschuss sind einkommensabhängig und können aufgrund eines Antrages zeitlich begrenzt, längstens für die Dauer eines Jahres, bewilligt werden. Eine Weiterbewilligung ist auf Antrag möglich.
Ihren grundsätzlichen Wohngeldanspruch können Sie sich anonymisiert mit dem Wohngeldproberechner
ausrechnen lassen. Darüber hinaus stehen Ihnen hier
ausfüllbare und mit Eingabehilfen versehene Antragsvordrucke sowie
weitere Informationen zum Wohngeld zur Verfügung
Beschreibung
Wohngeld soll dazu beitragen, die Wohnkosten für einkommensschwächere Haushalte tragbar zu gestalten.
Wohngeld wird gewährt als
- Mietzuschuss für Mieter von Wohnraum
- Lastenzuschuss für Eigentümer eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung
Adresse
Anschrift
Stadtverwaltung Lichtenau
Lange Straße 39
33165
Lichtenau
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Montag und Dienstag 13.30 Uhr bis 16.30 Uhr
Donnerstag 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr
Terminvereinbarungen sind zudem online über die Homepage: www.lichtenau.de möglich