Personen- und Dienstleistungsverzeichnis

Vergnügungssteuer 

Beschreibung

Vergnügungssteuersätze für Spielgeräte


Die Steuer beträgt je Apparat und angefangenen Kalendermonat

1.) in Spielhallen und ähnlichen Einrichtungen bei
a) Apparaten mit Gewinnmöglichkeit je Gerät 10 v. H. des Einspielergebnisses,
b) Apparaten ohne Gewinnmöglichkeit: 35,00 EUR,
c)

2.) in Gastwirtschaften und an sonstigen Orten bei
a) Apparaten mit Gewinnmöglichkeit je Gerät 10 v. H. des Einspielergebnisses,
b) Apparaten ohne Gewinnmöglichkeit: 25,00 EUR.

3.) in Spielhallen, Gaststätten und an sonstigen Orten bei Apparaten, mit denen Gewalttätigkeiten gegen Menschen und Tiere dargestellt werden oder die die Verherrlichung oder Verharmlosung des Krieges oder pornographische oder die Würde des Menschen verletzende Praktiken zum Gegenstand haben:  400,00 EUR

Hinweis zur Besteuerung von Apparaten nach dem Einspielergebnis:

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Anschrift

Lange Straße 55
33165 Lichtenau

Postanschrift

Stadtverwaltung
33165 Lichtenau

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Erreichbarkeit / ÖPNV

Öffnungszeiten

Montag und Dienstag 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr Mittwoch 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr Donnerstag 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr Freitag 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr In der Mittagszeit (12.00 Uhr bis 13.30 Uhr) nach Absprache!