Vergnügungssteuersätze für Spielgeräte
Die Steuer beträgt je Apparat und angefangenen Kalendermonat
1.) in Spielhallen und ähnlichen Einrichtungen bei
a) Apparaten mit Gewinnmöglichkeit je Gerät 10 v. H. des Einspielergebnisses,
b) Apparaten ohne Gewinnmöglichkeit: 35,00 EUR,
c)
2.) in Gastwirtschaften und an sonstigen Orten bei
a) Apparaten mit Gewinnmöglichkeit je Gerät 10 v. H. des Einspielergebnisses,
b) Apparaten ohne Gewinnmöglichkeit: 25,00 EUR.
3.) in Spielhallen, Gaststätten und an sonstigen Orten bei Apparaten, mit denen Gewalttätigkeiten gegen Menschen und Tiere dargestellt werden oder die die Verherrlichung oder Verharmlosung des Krieges oder pornographische oder die Würde des Menschen verletzende Praktiken zum Gegenstand haben: 400,00 EUR
Hinweis zur Besteuerung von Apparaten nach dem Einspielergebnis: