In unserer Planungsberatung beraten wir Sie gern, bevor Sie z.B. einen Bauantrag stellen.
Sie können sich umfassend zu Ihrem Grundstück beraten lassen, wie z.B.:
- Klärung der Fragen, ob ein Vorhaben genehmigungsfrei oder
genehmigungspflichtig ist
- Prüfung der Rahmenbedingungen für eine Bebauung
(z.B. Altlasten, Denkmalschutz, Überschwemmungsgebiete, u.a.)
- Prüfung auf planungsrechtliche Zulässigkeit
- Bauordnungsrechtliche Beratung
- Beratung hinsichtlich der Zuständigkeiten von im Verfahren außerdem zu
beteiligende Stellen
- Information über Ausnahmen und Befreiungen
- Beratung und Abgrenzung zwischen öffentlichem Baurecht und privatem Recht
Die Planungsberatung ist eine kostenlose Leistung der Stadt Lichtenau.
Name | Telefon | E‑Mail |
---|---|---|
Herr Franz-Josef Manegold | 05295 89-41 |