Personen- und Dienstleistungsverzeichnis

Hunde (Haltungserlaubnis und Haltungsanzeige nach dem Landeshundegesetz NRW) 

Gebühren

Die Erteilung von Haltungserlaubnissen ist gebührenpflichtig. Im Einzelfall wenden Sie sich bitte an Ihren Ansprechpartner im Fachbereich 4. Für die Bearbeitung der Haltungsanzeige durch den Fachbereich 4 werden keine Gebühren erhoben.

Hinweise

Verpflichtung zur Einholung der Haltungserlaubnis oder Vorlage der Haltungsanzeige
Erlaubnis- und Anzeigepflichtig sind natürliche Personen, die den Hund halten. Hundehalterin oder Hundehalter im Sinne der Vorschriften des LHundG ist, wer nicht nur vorübergehend die tatsächliche Bestimmungsmacht über den Hund hat.

Sie können das Formular für die Beantragung der Haltungserlaubnis und die Anzeige der Haltung eines großen Hundes sowie weitere Informationen direkt herunterladen (siehe unter der Rubrik "Download/Links").