Personen- und Dienstleistungsverzeichnis

Grundstücksentwässerung 

Beschreibung

Zustimmungsverfahren zur Grundstücksentwässerung

Für die Herstellung oder Änderung eines Anschlusses einer Grundstücksentwässerungsanlage an die öffentliche Kanalisation ist die vorherige Zustimmung Stadtwerke Lichtenau GmbH erforderlich. Diese ist rechtzeitig und schriftlich zu beantragen. Das Zustimmungsverfahren soll im Rahmen des Baugenehmigungs-/Freistellungsverfahren bzw. davor durchgeführt werden.

Folgende Unterlagen sind einzureichen:

- Lageplan des Gebäudes, Maßstab 1:500
- Grundrisszeichnung der Erdgeschoss-, Kellerebene, Maßstab 1:100
- Schnittzeichnungen des Gebäudes mit Grundleitungen, Maßstab 1:100

Die Pläne müssen folgende Angaben enthalten:

- Lage der Grundleitungen mit Anschluss an die öffentliche Kanalisation
- Lage der öffentlichen Abwasseranlage
- Entwässerungsgegenstände im Gebäude mit Leitungsführung
- Rückstauebene
- Oberkante Fertigfußboden im Erdgeschoss
- Kontrollschächte
- Versickerungsanlagen
- geplante Speicher zur Nutzung von Regenwasser
- andere entwässerungstechnische Einrichtungen wie Rückstausicherungen, Hebeanlagen, Abscheider, Schlammfänge, Abwassermengenmessungen etc.
- Grundwasserspiegel (höchster zu erwartender Grundwasserspiegel, sofern dieser über der Bauwerkssohle liegt)

Alle Höhenangaben sind als NN-Höhen anzugeben.

Die Zustimmung wird schriftlich erteilt. Erforderliche Auflagen werden darin festgehalten. Sollte der Bauherr innerhalb eines Monats nach Eingang des Antrages keine Mitteilung der Stadtwerke erhalten, so gilt die Zustimmung als erteilt.

Erforderliche Grunddienstbarkeiten sind der Stadtwerke Lichtenau GmbH vorzulegen.

Im Rahmen des Zustimmungsverfahrens wird keine haftungsrechtliche Verantwortung für Lage und Höhe der Grundstücksanschlussleitung übernommen.

Kanalkatasterunterlagen für Ihren Bauantrag bekommen Sie im Fachbereich 3 der Stadt Lichtenau.

Adresse

Anschrift

Stadtwerke Lichtenau GmbH
Leihbühl 21
33165 Lichtenau

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Erreichbarkeit / ÖPNV

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr Dienstag 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr Donnerstag 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr