Zustimmungsverfahren zur Grundstücksentwässerung
Für die Herstellung oder Änderung eines Anschlusses einer Grundstücksentwässerungsanlage an die öffentliche Kanalisation ist die vorherige Zustimmung Stadtwerke Lichtenau GmbH erforderlich. Diese ist rechtzeitig und schriftlich zu beantragen. Das Zustimmungsverfahren soll im Rahmen des Baugenehmigungs-/Freistellungsverfahren bzw. davor durchgeführt werden.
Folgende Unterlagen sind einzureichen:
- Lageplan des Gebäudes, Maßstab 1:500
- Grundrisszeichnung der Erdgeschoss-, Kellerebene, Maßstab 1:100
- Schnittzeichnungen des Gebäudes mit Grundleitungen, Maßstab 1:100
Die Pläne müssen folgende Angaben enthalten:
- Lage der Grundleitungen mit Anschluss an die öffentliche Kanalisation
- Lage der öffentlichen Abwasseranlage
- Entwässerungsgegenstände im Gebäude mit Leitungsführung
- Rückstauebene
- Oberkante Fertigfußboden im Erdgeschoss
- Kontrollschächte
- Versickerungsanlagen
- geplante Speicher zur Nutzung von Regenwasser
- andere entwässerungstechnische Einrichtungen wie Rückstausicherungen, Hebeanlagen, Abscheider, Schlammfänge, Abwassermengenmessungen etc.
- Grundwasserspiegel (höchster zu erwartender Grundwasserspiegel, sofern dieser über der Bauwerkssohle liegt)
Alle Höhenangaben sind als NN-Höhen anzugeben.
Die Zustimmung wird schriftlich erteilt. Erforderliche Auflagen werden darin festgehalten. Sollte der Bauherr innerhalb eines Monats nach Eingang des Antrages keine Mitteilung der Stadtwerke erhalten, so gilt die Zustimmung als erteilt.
Erforderliche Grunddienstbarkeiten sind der Stadtwerke Lichtenau GmbH vorzulegen.
Im Rahmen des Zustimmungsverfahrens wird keine haftungsrechtliche Verantwortung für Lage und Höhe der Grundstücksanschlussleitung übernommen.
Kanalkatasterunterlagen für Ihren Bauantrag bekommen Sie im Fachbereich 3 der Stadt Lichtenau.
Name | Telefon | E‑Mail |
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Herr Hermann Dickgreber | 05295 997688-11 | |
Herr Markus Meschede | 05295 997688-14 | |
Herr Markus Tölle | 05295 997688-15 | |
Herr Georg Wigge | 05295 997688-12 |