Personen- und Dienstleistungsverzeichnis

Einzugsermächtigung 

Zahlungsart

Über jede von der Stadt vorgenommene Abbuchung erhalten Sie die Quittung auf dem Kontoauszug Ihres Kreditinstitutes. Des Weiteren haben Sie die Möglichkeit, nach dem „SEPA“-Verfahren innerhalb einer Frist von 8 Wochen jeder Abbuchung zu widersprechen und die Gutschrift des abgebuchten Betrages zu verlangen. Diese Gutschrift wird Ihr Geldinstitut dann auch umgehend vornehmen. Somit besteht für Sie als Zahlungspflichtiger keinerlei Risiko.

Hinweise

Aus rechtlichen Gründen ist nur dann die Zahlung per Bankeinzug möglich, wenn das Formular unterschrieben ist.

Eine Bankeinzugsermächtigung kann nicht per Mail oder per FAX erteilt werden, wegen der fehlenden Unterschrift!