Kurzbeschreibung
Im Bereich eines rechtskräftigen Bebauungsplanes ist für die Errichtung von Bauvorhaben keine Genehmigung mehr erforderlich. Für diese Bauvorhaben reicht die Vorlage eines Antrages mit Anlagen bei der Stadt Lichtenau aus.
Für die Errichtung eines Bauvorhabens außerhalb eines rechtskräftigen Bebauungsplanes ist die Genehmigung der zuständigen Baubehörde erforderlich. Die zuständige Baubehörde für das Gebiet der Stadt Lichtenau ist das Kreisbauamt Paderborn, Riemekestraße 55, 33102 Paderborn (Telefon 05251/308-349).
Beschreibung
Für die Genehmigung eines Bauvorhabens ist das Einvernehmen der Gemeinde erforderlich. Bauanträge werden von der Gemeinde Lichtenau an das Kreisbauamt zur abschließenden Bearbeitung weitergeleitet.
Adresse
Anschrift
Stadtverwaltung Lichtenau
Lange Straße 39
33165
Lichtenau
Öffnungszeiten
Montag und Dienstag 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Mittwoch 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Freitag 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
In der Mittagszeit (12.00 Uhr bis 13.30 Uhr) nach Absprache!