Der Fachbereich 4 berät Sie bei Dienstleistungen und Fragen rund um das Bundesvertriebenengesetz und das Flüchtlingsaufnahmegesetz, wie z.B. bei der Aufnahme und Unterbringung von Spätaussiedler/innen und ausländischen Flüchtlingen in Übergangswohnheimen.
Für in den Jahren 1952 bis 2004 ausgestellte und in Verlust geratene Vertriebenenausweise können wir Ihnen kostenlose Ersatzdokumente (Zweitschriften) ausstellen.