Wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz in Lichtenau haben und Verwandte oder Bekannte aus dem Ausland zu Besuch einladen möchten, können Sie beim Kreis Paderborn eine Verpflichtungserklärung nach § 68 des Aufenthaltsgesetzes abgeben. Mit dieser Erklärung verpflichten Sie sich, für alle evtl. anfallenden Kosten Ihrer Besucher während des Aufenthaltes in der Bundesrepublik Deutschland aufzukommen.
Die Verpflichtungserklärung wird zur Beantragung des Visums benötigt. Original und Kopie der Erklärung schicken Sie der Person, die Sie einladen möchten. Die Verpflichtungserklärung wird unter dem Vorbehalt erteilt, dass der deutschen Auslandsvertretung (Botschaft/Konsulat) nachgewiesen wird, dass während der Dauer des Aufenthaltes der eingeladenen Person(en) in der Bundesrepublik Deutschland für eine eventuell notwendig werdende Versorgung im Krankheitsfall ausreichender Versicherungsschutz besteht, ggf. durch eine Auslands-/Reise-Krankenversicherung.