Personen- und Dienstleistungsverzeichnis

Staatsangehörigkeitsfeststellung 

Beschreibung

Das Vorliegen der deutschen Staatsangehörigkeit kann von uns für Personen mit (Haupt-)Wohnsitz in Lichtenau förmlich festgestellt und ein entsprechender Staatsangehörigkeitsausweis ausgestellt werden.

Hierzu ist von den Antragstellern nachzuweisen, dass die deutsche Staatsangehörigkeit erworben wurde und zwischenzeitlich nicht verloren gegangen ist. Der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit kann z. B. durch Abstammung oder Einbürgerung erfolgt sein.

Eine ausländische Staatsangehörigkeit kann verbindlich nur durch die zuständigen Behörden des jeweiligen Staates festgestellt werden. Hierzu beraten wir Sie gern.

Adresse

Anschrift

Bürgerbüro
Lange Straße 39
33165 Lichtenau

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Hinweise

Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Online Terminvereinbarung über die Homepage der Stadt Lichtenau www.lichtenau.de möglich.

Erreichbarkeit / ÖPNV

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr Montag und Dienstag 13.30 Uhr bis 16.30 Uhr Donnerstag 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr Terminvereinbarungen sind zudem online über die Homepage: www.lichtenau.de möglich