Das Vorliegen der deutschen Staatsangehörigkeit kann von uns für Personen mit (Haupt-)Wohnsitz in Lichtenau förmlich festgestellt und ein entsprechender Staatsangehörigkeitsausweis ausgestellt werden.
Hierzu ist von den Antragstellern nachzuweisen, dass die deutsche Staatsangehörigkeit erworben wurde und zwischenzeitlich nicht verloren gegangen ist. Der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit kann z. B. durch Abstammung oder Einbürgerung erfolgt sein.
Eine ausländische Staatsangehörigkeit kann verbindlich nur durch die zuständigen Behörden des jeweiligen Staates festgestellt werden. Hierzu beraten wir Sie gern.