Einen Reisepass können Sie persönlich bei der Meldebehörde Ihres Haupt- oder Nebenwohnsitzes beantragen. Ihre persönliche Vorsprache ist erforderlich, da Ihre eigenhändige Unterschrift benötigt wird und seit dem 01.11.2007 zudem die Abnahme von Fingerabdrücken vorgeschieben ist (Ausnahme: Kinder unter 6 Jahren oder dauerhafte medizinische Gründe).
Die Gültigkeitsdauer eines Reisepasses beträgt 10 Jahre, bei Personen unter 24 Jahren 6 Jahre. Bitte beachten Sie, dass es für die Einreise in bestimmte Länder eine Mindestgültigkeit des Ausweises gibt. Weiteres können Sie der Internetseite des Auswärtigen Amtes entnehmen (siehe unter der Rubrik "Links").
Für besonders Reiselustige - Auf Wunsch können Sie auch einen Reisepass mit 48 Seiten beantragen.
- Ihr alter Reisepass, Personalausweis oder Kinderreisepass/Kinderausweis
(auch wenn diese Dokumente ungültig sind)
- ein aktuelles biometrietaugliches Passfoto
Bei der Antragsstellung von einer Person unter 18 Jahren wird zusätzlich eine Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten benötigt (Formular siehe unter der Rubrik "Downloads/Links"). Die Anwesenheit von mindestens einem sorgeberechtigten Elternteil ist bei der Antragsstellung bei minderjährigen Jugendlichen bis 16 Jahren zwingend notwendig.
Besteht eine Betreuung benötigen wir die Bestellungsurkunde des Amtsgerichts.
a) Reisepass
60,00 EUR für Personen ab 24 Jahren,
37,50 EUR für Personen unter 24 Jahren;
b) Reisepass mit 48 Seiten
82,00 EUR für Personen ab 24 Jahren,
59,50 EUR für Personen unter 24 Jahren;
Die Gebühren sind jeweils bei Antragsstellung zu zahlen.
Gebührenfrei: Änderung aufgrund eines Wohnortwechsels.
Die Gebühren können in bar oder per Kartenzahlung entrichtet werden.
Abholung
Sie können auch eine Vertrauensperson beauftragen, das Dokument in Ihrem Namen abzuholen. Bitte erteilen Sie hierfür eine formlose Vollmacht oder verwenden Sie den entsprechenden Vordruck, der unter der Rubrik "Formulare" weiter unten auf dieser Seite abgerufen werden kann. Die Vertrauensperson muss sich beim Einwohneramt ausweisen können.
Sie müssen Ihr altes Ausweisdokument vorlegen, wenn wir Ihnen das neue aushändigen. Auf Wunsch können Sie das durch die Ausgabestelle ungültig gemachte alte Ausweisdokument behalten.
Name | Telefon | E‑Mail |
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Frau Anja Benstein | 05295 89- 50 | |
Frau Elisabeth Drabe | 05295 89-50 | |
Frau Silke Siepmann | 05295 89-50 |