Der Kinderreisepass hat den früheren Kinderausweis abgelöst.
Von daher wird die Gültigkeit von Kinderausweisen auch nicht mehr verlängert.
Die Gültigkeitsdauer beträgt 1 Jahr (nur für Kinder unter 12 Jahren).
- Geburts- bzw. Abstammungsurkunde (evtl. der bisherige Kinderausweis)
- ein aktuelles biometrietaugliches Passfoto (unabhängig vom Alter des Kindes)
- die Einverständniserklärungen der Sorgeberechtigten (Vater, Mutter oder Betreuer; ein Formular ist im Einwohneramt erhältlich oder kann unter der Rubrik "Downloads/Links abgerufen werden)
- gültiges Ausweisdokument des beantragenden Sorgeberechtigten
Die Anwesenheit von mindestens einem sorgeberechtigten Elternteil sowie die Anwesenheit des Kindes ist bei der Antragstellung zwingend notwendig.
Besteht eine Betreuung, benötigen wir die Bestellungsurkunde des Amtsgerichts.
13,00 EUR für die Ausstellung
Ausnahme: Die Änderung aufgrund eines Wohnortwechsels ist gebührenfrei.
Gebührenbefreiung bzw. Gebührenermäßigung:
Die Ausstellung und Änderung von Kinderreisepässen ist nur dann gebührenfrei bzw. -ermäßigt, wenn neben dem Bezug von Leistungen nach dem SGB II (Arbeitslosengeld II, Sozialgeld) oder SGB XII (Sozialhilfe, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) weitere Gründe vorliegen, die eine Bedürftigkeit begründen (z.B. Pflegebedürftigkeit, Krankheitskosten) und wenn kein anderes gültiges Ausweisdokument vorhanden ist (Nachweise sind vorzulegen).
Die Gebühr ist bei Antragsstellung in bar oder per Kartenzahlung zu entrichten.
- Sie müssen Ihr altes Ausweisdokument vorlegen, wenn wir Ihnen das neue aushändigen. Auf Wunsch können Sie das durch die Ausgabestelle ungültig gemachte alte Ausweisdokument behalten.
- Eine Verlängerung des Kinderreisepasses ist nur möglich, wenn der alte Pass noch nicht abgelaufen ist. Bitte bringen Sie für die Verlängerung den Kinderreisepass sowie ein aktuelles biometrietaugliches Passfoto mit. Die Anwesenheit Ihres Kindes ist zwingend notwendig.
- Haben Sie ein Ausweisdokument verloren oder ist es Ihnen gestohlen worden, so teilen Sie uns dies bitte umgehend mit. In diesem Fall bringen Sie bitte Ihren Führerschein oder ein anderes Lichtbilddokument sowie Ihr Familienstammbuch oder Ihre Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde bei der Neubeantragung mit.
Im Bürgerbüro können keine Passfotos erstellt werden!in dringenden Fällen sofort, ansonsten 2-3 Tage
Name | Telefon | E‑Mail |
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Frau Anja Benstein | 05295 89- 50 | |
Frau Elisabeth Drabe | 05295 89-50 | |
Frau Silke Siepmann | 05295 89-50 |