Personen- und Dienstleistungsverzeichnis

Geburtsbeurkundung 

Beschreibung

Wird Ihr Kind in einem Krankenhaus oder in dem Geburtshaus geboren, erhalten wir von dort innerhalb einer Woche eine schriftliche Geburtsanzeige, aus der hervorgeht, wann und wo Ihr Kind geboren wurde, wer die Eltern sind und welchen Vornamen es erhalten soll.
Im Regelfall schickt das Standesamt nach der Beurkundung der Geburt die Urkunde mit den Unterlagen zurück an das Krankenhaus bzw. das Geburtshaus.

Wird Ihr Kind zuhause geboren, erfolgt die Anzeige der Geburt mündlich. Die Hebamme, die bei der Geburt zugegen war, stellt eine Geburtsbescheinigung aus. Mit der Geburtsbescheinigung muss dann der Vater des Kindes, die Hebamme, die Mutter oder jede andere Person, die bei der Geburt zugegen war, die Geburt beim Standesamt persönlich anzeigen.

Adresse

Anschrift

Stadtverwaltung Lichtenau
Lange Straße 39
33165 Lichtenau

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Erreichbarkeit / ÖPNV

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr Montag und Dienstag 13.30 Uhr bis 16.30 Uhr Donnerstag 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr Terminvereinbarungen sind zudem online über die Homepage: www.lichtenau.de möglich